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German (Germany)

WO STEHEN SIE?

Jedes Unternehmen startet an einem anderen Punkt.

Wählen Sie die Situation aus, die am besten zu Ihrem Unternehmen und Ihren Berichterstattungszielen passt. Dazu gehören Unternehmen, die ihren ersten vollständigen ESRS-Bericht erstellen – verpflichtend oder freiwillig –, Unternehmen, die ihre Umsetzung aufgrund aktueller regulatorischer Entwicklungen vorübergehend ausgesetzt haben, ebenso wie Unternehmen, die ihre bestehende Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterentwickeln oder vereinfachen möchten. Auch Organisationen, die sich mit einer verhältnismäßigen freiwilligen Berichterstattung nach Rahmenwerken wie VS (ehemals VSME) oder ISSB befassen, finden hier den passenden Einstieg.

Erstmalige CSRD Berichterstattung

  • Erstellung des ersten vollständigen ESRS-Berichts im verpflichtenden Anwendungsbereich,

  • Wiederaufnahme eines unterbrochenen ESRS-Projekts nach regulatorischen Änderungen oder

  • freiwillige Erstellung eines ersten vollständigen ESRS-Berichts.

Bestehende CSRD Berichterstattung weiterentwickeln

Bestehende ESRS-Berichterstattung weiterentwickeln und an überarbeitete Anforderungen anpassen.

Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung mit geringerem Umfang?

VS & ISSB entdecken →

WAS IST CSRD & NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG?

Nachhaltigkeit strukturiert berichten

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) schaffen einen einheitlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizieren Unternehmen ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und leiten daraus die relevanten ESRS-Angabepflichten ab. Die Berichterstattung verbindet allgemeine Angaben mit Informationen zu Strategien, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen und schafft so eine transparente, vergleichbare und entscheidungsrelevante Grundlage für Stakeholder.

Infografik zur CSRD- und ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung: von freiwilliger Berichterstattung über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und ESRS-Angabepflichten bis zur strukturierten, prüfungsfähigen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN

Was die CSRD-Berichterstattung in der Praxis bedeutet

Funktionsübergreifende Zusammenarbeit

Berichterstattungspflicht unter externer Prüfung

Verantwortung des Managements und Governance

Nachhaltige Berichtsprozesse etablieren

Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt selten in der Verantwortung eines einzelnen Bereichs. Finance, Sustainability, HR, Einkauf, Operations und Legal müssen gemeinsam Informationen bereitstellen, Verantwortlichkeiten festlegen und den Berichterstattungsprozess unternehmensweit koordinieren.

Für viele Nachhaltigkeitsteams bedeutet die CSRD den Wandel von einer kommunikationsorientierten Berichterstattung hin zu einer regelkonformen Berichterstattung, die einer externen Limited Assurance unterliegt. Enge Zeitpläne und die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern bringen neue Anforderungen an Prozesse und Zusammenarbeit mit sich.

Die Umsetzung der CSRD erfordert eine aktive Einbindung des Managements sowie klare Governance-Strukturen. Nachhaltigkeitsberichterstattung als unternehmensweiten Berichterstattungsprozess zu verstehen, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung.

Viele Unternehmen müssen neue Datenflüsse und Berichtsprozesse über verschiedene Funktionen und Gesellschaften hinweg aufbauen. Gleichzeitig können bestehende Berichte, Datenquellen und Offenlegungen häufig weiterverwendet und gezielt weiterentwickelt werden, anstatt sie vollständig neu aufzusetzen.

TIMELINE

Von der Vorbereitung bis zum ersten Bericht

Q3 2026

ESRS (2026) verabschiedet

Die Europäische Kommission hat den delegierten Rechtsakt mit den vereinfachten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet und damit die Grundlage für die Planung der erstmaligen Umsetzung geschaffen.

3.–4. Quartal 2026

Grundlagen schaffen

Anwendungsbereich bestimmen, Berichtsumfang festlegen, gewählte ESRS-Version berücksichtigen, bestehende Berichterstattung analysieren und die Umsetzung vorbereiten.

BARNS Schritt 1

Q4 2026 – Q1 2027

Wesentliche Themen & Angaben bestimmen

Führen Sie die doppelte Wesentlichkeitsbewertung durch, identifizieren Sie wesentliche IROs (Auswirkungen, Risiken und Chancen) und bestimmen Sie die anwendbaren ESRS-Offenlegungsanforderungen.

BARNS Schritt 2

Geschäftsjahr 2027

Konzipieren, implementieren und testen

Das neue Berichterstattungsframework implementieren, Berichtsprozesse etablieren und Angaben im Rahmen von Probeläufen validieren.

BARNS Schritte 3-6

Bericht GJ 2027

Erster Bericht nach den ESRS (2026)

Veröffentlichung des ersten Nachhaltigkeitsberichts nach den vereinfachten ESRS (2026), einschließlich der erforderlichen Vergleichsinformationen.

BARNS Schritt 7

Die dargestellte Zeitleiste dient der Orientierung. Sie basiert auf dem Stand der vereinfachten ESRS (2026). Der tatsächliche Projektablauf hängt unter anderem von regulatorischen Entwicklungen, der Datenverfügbarkeit sowie dem Umfang der Implementierung ab.

BARNS PROJEKTANSATZ

Der Projektablauf im Überblick

Jedes Unternehmen bringt unterschiedliche Voraussetzungen mit. Dennoch folgen die meisten Projekte einem ähnlichen Ablauf. Umfang und Schwerpunkt der einzelnen Phasen richten sich nach dem gewählten Berichtsstandard, dem Reifegrad der Organisation und dem jeweiligen Ausgangspunkt. Die oben dargestellte Zeitleiste veranschaulicht den typischen Verlauf einer erstmaligen Umsetzung.

1

Anforderungen verstehen und erste Betroffenheitsanalyse

2

Fachliche Analyse und Entwicklung von Lösungsansätzen

3

Design des Reporting-Frameworks

4

Implementierung & Koordination

5

Schulungen und Wissenstransfer

6

Dry Run und Validierung

7

Erstmalige Berichterstattung & Audit-Readiness

Der erste Schritt im Detail:

Visualisierung des ersten Projekt­schritts zur CSRD-Umsetzung: Anforderungen verstehen, erste Betroffenheitsanalyse durchführen und die Grundlage für eine strukturierte Implementierung schaffen.

Auf Basis der Projektzusammenfassung und des abgestimmten Berichtsansatzes entscheiden Sie, ob Sie die nächsten Schritte intern umsetzen oder gemeinsam mit BARNS in Schritt 2 – Fachliche Analyse und Entwicklung passender Lösungsansätze – beginnen möchten.

Die Perspektive der Prüfung – von Anfang an mitgedacht:

Unter der Leitung eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers versteht BARNS nicht nur, wie neue Berichtsanforderungen umgesetzt werden, sondern auch, welche Fragestellungen sich im Rahmen einer späteren Prüfung ergeben können.

Besprechungsraum mit großem Konferenztisch und Blick ins Grüne als Sinnbild für strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung und Governance.

SCHWERPUNKT

SCHWERPUNKT

CSRD-Berichterstattung.

CSRD-Berichterstattung.

CSRD-Berichterstattung.

Neue Anforderungen.
Strukturiert umgesetzt.

Neue Anforderungen.

Strukturiert umgesetzt.

Neue Anforderungen.
Strukturiert umgesetzt.

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Mit der Weiterentwicklung der CSRD, der ESRS und des Anwendungsbereichs überprüfen viele Unternehmen ihren bisherigen Berichterstattungsansatz. Andere entscheiden sich bewusst für eine freiwillige Berichterstattung, um den Erwartungen ihrer Stakeholder gerecht zu werden oder ihre Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln. BARNS unterstützt Sie dabei, den für Ihr Unternehmen passenden Weg zu finden.

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Mit der Weiterentwicklung der CSRD, der ESRS und des Anwendungsbereichs überprüfen viele Unternehmen ihren bisherigen Berichterstattungsansatz. Andere entscheiden sich bewusst für eine freiwillige Berichterstattung, um den Erwartungen ihrer Stakeholder gerecht zu werden oder ihre Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln. BARNS unterstützt Sie dabei, den für Ihr Unternehmen passenden Weg zu finden.

WO STEHEN SIE?

Jedes Unternehmen startet an einem anderen Punkt.

Wählen Sie die Situation aus, die am besten zu Ihrem Unternehmen und Ihren Berichterstattungszielen passt. Dazu gehören Unternehmen, die ihren ersten vollständigen ESRS-Bericht erstellen – verpflichtend oder freiwillig –, Unternehmen, die ihre Umsetzung aufgrund aktueller regulatorischer Entwicklungen vorübergehend ausgesetzt haben, ebenso wie Unternehmen, die ihre bestehende Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterentwickeln oder vereinfachen möchten. Auch Organisationen, die sich mit einer verhältnismäßigen freiwilligen Berichterstattung nach Rahmenwerken wie VS (ehemals VSME) oder ISSB befassen, finden hier den passenden Einstieg.

Erstmalige CSRD Berichterstattung

  • Erstellung des ersten vollständigen ESRS-Berichts im verpflichtenden Anwendungsbereich,

  • Wiederaufnahme eines unterbrochenen ESRS-Projekts nach regulatorischen Änderungen oder

  • freiwillige Erstellung eines ersten vollständigen ESRS-Berichts.

Bestehende CSRD Berichterstattung weiterentwickeln

Bestehende ESRS-Berichterstattung weiterentwickeln und an überarbeitete Anforderungen anpassen.

Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung mit geringerem Umfang?

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WAS IST CSRD & NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG?

Nachhaltigkeit strukturiert berichten

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) schaffen einen einheitlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizieren Unternehmen ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und leiten daraus die relevanten ESRS-Angabepflichten ab. Die Berichterstattung verbindet allgemeine Angaben mit Informationen zu Strategien, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen und schafft so eine transparente, vergleichbare und entscheidungsrelevante Grundlage für Stakeholder.

Infografik zur CSRD- und ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung: von freiwilliger Berichterstattung über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und ESRS-Angabepflichten bis zur strukturierten, prüfungsfähigen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN

Was die CSRD-Berichterstattung in der Praxis bedeutet

Funktionsübergreifende Zusammenarbeit

Berichterstattungspflicht unter externer Prüfung

Verantwortung des Managements und Governance

Nachhaltige Berichtsprozesse etablieren

Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt selten in der Verantwortung eines einzelnen Bereichs. Finance, Sustainability, HR, Einkauf, Operations und Legal müssen gemeinsam Informationen bereitstellen, Verantwortlichkeiten festlegen und den Berichterstattungsprozess unternehmensweit koordinieren.

Für viele Nachhaltigkeitsteams bedeutet die CSRD den Wandel von einer kommunikationsorientierten Berichterstattung hin zu einer regelkonformen Berichterstattung, die einer externen Limited Assurance unterliegt. Enge Zeitpläne und die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern bringen neue Anforderungen an Prozesse und Zusammenarbeit mit sich.

Die Umsetzung der CSRD erfordert eine aktive Einbindung des Managements sowie klare Governance-Strukturen. Nachhaltigkeitsberichterstattung als unternehmensweiten Berichterstattungsprozess zu verstehen, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung.

Viele Unternehmen müssen neue Datenflüsse und Berichtsprozesse über verschiedene Funktionen und Gesellschaften hinweg aufbauen. Gleichzeitig können bestehende Berichte, Datenquellen und Offenlegungen häufig weiterverwendet und gezielt weiterentwickelt werden, anstatt sie vollständig neu aufzusetzen.

TIMELINE

Von der Vorbereitung bis zum ersten Bericht

Q3 2026

ESRS (2026) verabschiedet

Die Europäische Kommission hat den delegierten Rechtsakt mit den vereinfachten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet und damit die Grundlage für die Planung der erstmaligen Umsetzung geschaffen.

3.–4. Quartal 2026

Grundlagen schaffen

Anwendungsbereich bestimmen, Berichtsumfang festlegen, gewählte ESRS-Version berücksichtigen, bestehende Berichterstattung analysieren und die Umsetzung vorbereiten.

BARNS Schritt 1

Q4 2026 – Q1 2027

Wesentliche Themen & Angaben bestimmen

Führen Sie die doppelte Wesentlichkeitsbewertung durch, identifizieren Sie wesentliche IROs (Auswirkungen, Risiken und Chancen) und bestimmen Sie die anwendbaren ESRS-Offenlegungsanforderungen.

BARNS Schritt 2

Geschäftsjahr 2027

Konzipieren, implementieren und testen

Das neue Berichterstattungsframework implementieren, Berichtsprozesse etablieren und Angaben im Rahmen von Probeläufen validieren.

BARNS Schritte 3-6

Bericht GJ 2027

Erster Bericht nach den ESRS (2026)

Veröffentlichung des ersten Nachhaltigkeitsberichts nach den vereinfachten ESRS (2026), einschließlich der erforderlichen Vergleichsinformationen.

BARNS Schritt 7

Die dargestellte Zeitleiste dient der Orientierung. Sie basiert auf dem Stand der vereinfachten ESRS (2026). Der tatsächliche Projektablauf hängt unter anderem von regulatorischen Entwicklungen, der Datenverfügbarkeit sowie dem Umfang der Implementierung ab.

BARNS PROJEKTANSATZ

Der Projektablauf im Überblick

Jedes Unternehmen bringt unterschiedliche Voraussetzungen mit. Dennoch folgen die meisten Projekte einem ähnlichen Ablauf. Umfang und Schwerpunkt der einzelnen Phasen richten sich nach dem gewählten Berichtsstandard, dem Reifegrad der Organisation und dem jeweiligen Ausgangspunkt. Die oben dargestellte Zeitleiste veranschaulicht den typischen Verlauf einer erstmaligen Umsetzung.

1

Anforderungen verstehen und erste Betroffenheitsanalyse

2

Fachliche Analyse und Entwicklung von Lösungsansätzen

3

Design des Reporting-Frameworks

4

Implementierung & Koordination

5

Schulungen und Wissenstransfer

6

Dry Run und Validierung

7

Erstmalige Berichterstattung & Audit-Readiness

Der erste Schritt im Detail:

Visualisierung des ersten Projekt­schritts zur CSRD-Umsetzung: Anforderungen verstehen, erste Betroffenheitsanalyse durchführen und die Grundlage für eine strukturierte Implementierung schaffen.

Auf Basis der Projektzusammenfassung und des abgestimmten Berichtsansatzes entscheiden Sie, ob Sie die nächsten Schritte intern umsetzen oder gemeinsam mit BARNS in Schritt 2 – Fachliche Analyse und Entwicklung passender Lösungsansätze – beginnen möchten.

Die Perspektive der Prüfung – von Anfang an mitgedacht:

Unter der Leitung eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers versteht BARNS nicht nur, wie neue Berichtsanforderungen umgesetzt werden, sondern auch, welche Fragestellungen sich im Rahmen einer späteren Prüfung ergeben können.

WO STEHEN SIE?

Jedes Unternehmen fängt an einem anderen Punkt an

Wählen Sie die Situation aus, die am besten zu Ihrem Unternehmen und Ihren Berichterstattungszielen passt. Dazu gehören Unternehmen, die ihren ersten vollständigen ESRS-Bericht erstellen – verpflichtend oder freiwillig –, Unternehmen, die ihre Umsetzung aufgrund aktueller regulatorischer Entwicklungen vorübergehend ausgesetzt haben, ebenso wie Unternehmen, die ihre bestehende Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterentwickeln oder vereinfachen möchten. Auch Organisationen, die sich mit einer verhältnismäßigen freiwilligen Berichterstattung nach Rahmenwerken wie VS (ehemals VSME) oder ISSB befassen, finden hier den passenden Einstieg.

Erstmalige CSRD Berichterstattung

  • Erstellung des ersten vollständigen ESRS-Berichts im verpflichtenden Anwendungsbereich,

  • Wiederaufnahme eines unterbrochenen ESRS-Projekts nach regulatorischen Änderungen oder

  • freiwillige Erstellung eines ersten vollständigen ESRS-Berichts.

Bestehende CSRD Berichterstattung weiterentwickeln

Bestehende ESRS-Berichterstattung weiterentwickeln und an überarbeitete Anforderungen anpassen.

Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung mit geringerem Umfang?

VS & ISSB entdecken →

WAS IST CSRD & NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG?

Nachhaltigkeit strukturiert berichten

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) schaffen einen einheitlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizieren Unternehmen ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und leiten daraus die relevanten ESRS-Angabepflichten ab. Die Berichterstattung verbindet allgemeine Angaben mit Informationen zu Strategien, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen und schafft so eine transparente, vergleichbare und entscheidungsrelevante Grundlage für Stakeholder.

WESENTLICHE BEDEUTUNG

Was die CSRD-Berichterstattung in der Praxis bedeutet

Funktionsüber-greifende Zusammenarbeit

Berichterstattungs-pflicht unter externer Prüfung

Verantwortung des Managements und Governance

Nachhaltige Berichtsprozesse etablieren

Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt selten in der Verantwortung eines einzelnen Bereichs. Finance, Sustainability, HR, Einkauf, Operations und Legal müssen gemeinsam Informationen bereitstellen, Verantwortlichkeiten festlegen und den Berichterstattungsprozess unternehmensweit koordinieren.

Für viele Nachhaltigkeitsteams bedeutet die CSRD den Wandel von einer kommunikationsorientierten Berichterstattung hin zu einer regelkonformen Berichterstattung, die einer externen Limited Assurance unterliegt. Enge Zeitpläne und die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern bringen neue Anforderungen an Prozesse und Zusammenarbeit mit sich.

Die Umsetzung der CSRD erfordert eine aktive Einbindung des Managements sowie klare Governance-Strukturen. Nachhaltigkeitsberichterstattung als unternehmensweiten Berichterstattungsprozess zu verstehen, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung.

Viele Unternehmen müssen neue Datenflüsse und Berichtsprozesse über verschiedene Funktionen und Gesellschaften hinweg aufbauen. Gleichzeitig können bestehende Berichte, Datenquellen und Offenlegungen häufig weiterverwendet und gezielt weiterentwickelt werden, anstatt sie vollständig neu aufzusetzen.

TIMELINE

Von der Vorbereitung bis zur ersten Berichterstattung

Q3 2026

ESRS (2026) verabschiedet

Die Europäische Kommission hat den delegierten Rechtsakt mit den vereinfachten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet und damit die Grundlage für die Planung der erstmaligen Umsetzung geschaffen.

3.–4. Quartal 2026

Grundlagen schaffen

Anwendungsbereich bestimmen, Berichtsumfang festlegen, gewählte ESRS-Version berücksichtigen, bestehende Berichterstattung analysieren und die Umsetzung vorbereiten.

BARNS Schritt 1

Q4 2026 – Q1 2027

Wesentliche Themen & Angaben bestimmen

Führen Sie die doppelte Wesentlichkeitsbewertung durch, identifizieren Sie wesentliche IROs (Auswirkungen, Risiken und Chancen) und bestimmen Sie die anwendbaren ESRS-Offenlegungsanforderungen.

BARNS Schritt 2

Geschäftsjahr 2027

Konzipieren, implementieren und testen

Das neue Berichterstattungsframework implementieren, Berichtsprozesse etablieren und Angaben im Rahmen von Probeläufen validieren.

BARNS Schritte 3-6

Bericht GJ 2027

Erster Bericht nach den ESRS (2026)

Veröffentlichung des ersten Nachhaltigkeitsberichts nach den vereinfachten ESRS (2026), einschließlich der erforderlichen Vergleichsinformationen.

BARNS Schritt 7

Die dargestellte Zeitleiste dient der Orientierung. Sie basiert auf dem Stand der vereinfachten ESRS (2026). Der tatsächliche Projektablauf hängt unter anderem von regulatorischen Entwicklungen, der Datenverfügbarkeit sowie dem Umfang der Implementierung ab.

BARNS PROJEKTANSATZ

Der Projektablauf im Überblick

Jedes Unternehmen bringt unterschiedliche Voraussetzungen mit. Dennoch folgen die meisten Projekte einem ähnlichen Ablauf. Umfang und Schwerpunkt der einzelnen Phasen richten sich nach dem gewählten Berichtsstandard, dem Reifegrad der Organisation und dem jeweiligen Ausgangspunkt. Die oben dargestellte Zeitleiste veranschaulicht den typischen Verlauf einer erstmaligen Umsetzung.

1

Anforderungen verstehen und erste Betroffenheitsanalyse

2

Fachliche Analyse und Entwicklung von Lösungsansätzen

3

Design des Reporting-Frameworks

4

Implementierung & Koordination

5

Schulungen und Wissenstransfer

6

Dry Run und Validierung

7

Erstmalige Berichterstattung & Audit-Readiness

Auf Basis der Projektzusammenfassung und des abgestimmten Berichtsansatzes entscheiden Sie, ob Sie die nächsten Schritte intern umsetzen oder gemeinsam mit BARNS in Schritt 2 – Fachliche Analyse und Entwicklung passender Lösungsansätze – beginnen möchten.

Die Perspektive der Prüfung – von Anfang an mitgedacht:

Unter der Leitung eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers versteht BARNS nicht nur, wie neue Berichtsanforderungen umgesetzt werden, sondern auch, welche Fragestellungen sich im Rahmen einer späteren Prüfung ergeben können.

Gemeinsam den richtigen Ausgangspunkt bestimmen.

Gemeinsam den richtigen Ausgangspunkt bestimmen.

Egal, ob Sie Ihren ersten ESRS-Bericht vorbereiten oder ein bestehendes Nachhaltigkeitsberichterstattungssystem verfeinern – der erste Schritt besteht darin, Ihre aktuelle Position zu verstehen. Gemeinsam etablieren wir den richtigen Ausgangspunkt für alles, was folgt.

Egal, ob Sie Ihren ersten ESRS-Bericht vorbereiten oder ein bestehendes Nachhaltigkeitsberichterstattungssystem verfeinern – der erste Schritt besteht darin, Ihre aktuelle Position zu verstehen. Gemeinsam etablieren wir den richtigen Ausgangspunkt für alles, was folgt.

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Beratung für Reporting, Accounting und Transformation.

© 2026 BARNS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.

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