
Was ist der Voluntary Standard (ehemals VSME)? Kurz erklärt
Der Voluntary Standard gewinnt derzeit spürbar an Aufmerksamkeit, nicht nur bei Unternehmen, die bereits mit dem VSME gearbeitet haben, sondern zunehmend auch bei solchen, die sich erstmals mit freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen. Ein kurzer Überblick, worum es geht.
Wichtig zur Einordnung vorab: Der Voluntary Standard ist kein unverbindlicher Leitfaden mit freier Ausgestaltung, sondern ein konkreter Katalog vorgegebener quantitativer und qualitativer Angaben, an denen sich ein Unternehmen orientieren und die es entsprechend erfüllen kann.
Ein EU-weiter, übersichtlicher Rahmen
Für Unternehmen außerhalb der CSRD gibt es grundsätzlich keine Vorgabe, wie sie mit Nachhaltigkeitsthemen umgehen. GRI, DNK oder andere etablierte Standards bleiben weiterhin nutzbar, ebenso ein vollständig eigener, individuell gestalteter Bericht. Der Charme des Voluntary Standard liegt in etwas anderem: Ein eigener Bericht zeigt zunächst einmal, dass sich ein Unternehmen mit dem Thema befasst, mehr aber zunächst nicht. Für einen echten Vergleich mit anderen Unternehmen, etwa in Zahlen oder bei Policies, fehlt einem frei gestalteten Bericht die gemeinsame Grundlage. Genau hier setzt ein einheitlicher Standard an: Er macht Angaben zwischen Unternehmen grundsätzlich vergleichbar, ohne dass jedes Unternehmen sein eigenes Format entwickeln muss.
Dabei lohnt sich Ehrlichkeit: Dass ein Nachhaltigkeitsbericht automatisch zu besseren Finanzierungskonditionen oder einem klaren Wettbewerbsvorteil führt, lässt sich pauschal nicht behaupten. Nur in wenigen Branchen sind Kunden bereit, dafür tatsächlich mehr zu zahlen. Zunehmend beobachtbar ist eher eine andere Entwicklung: Nachhaltigkeitsinformationen werden für viele Adressaten zu einem Hygienefaktor. Es wird erwartet, dass grundlegende Angaben vorliegen, nicht zwingend ein umfangreicher, individuell gestalteter Bericht. Ein strukturierter, im Umfang klar begrenzter Standard kommt diesem Bedarf entgegen.
Die Europäische Kommission hat den Standard am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen. Er baut auf dem zuvor als VSME bekannten Rahmenwerk der EFRAG auf, geht in seinem Anwendungsbereich jedoch darüber hinaus.
Warum das Thema trotz CSRD-Müdigkeit relevant bleibt
Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren eine Achterbahn erlebt: Zunächst die Sorge, unter die CSRD zu fallen, teils verbunden mit Budgetplanungen oder Überlegungen zu zusätzlichen Personalkapazitäten. Dann die Anhebung der Schwellenwerte, durch die ein großer Teil dieser Unternehmen wieder aus dem verpflichtenden Anwendungsbereich herausfiel. Die verständliche Reaktion vieler: erst einmal abwarten oder das Thema ganz zurückstellen.
Unabhängig von dieser Entwicklung dürfte eines bestehen bleiben: Nachhaltigkeitsinformationen werden weiterhin nachgefragt, nicht nur von CSRD-pflichtigen Unternehmen entlang der eigenen Lieferkette, sondern beispielsweise auch von Banken im Rahmen von Finanzierungsprozessen. Es gibt aktuell keinen Anhaltspunkt dafür, dass diese Nachfrage grundsätzlich zurückgeht, auch wenn sich Umfang und Tiefe einzelner Anfragen je nach Adressat unterscheiden dürften.
Wozu der Standard laut Zielsetzung dienen soll
Der Voluntary Standard selbst benennt im Kern vier Zwecke: Er soll den Informationsbedarf von CSRD-pflichtigen Unternehmen gegenüber kleineren Geschäftspartnern in der Wertschöpfungskette abdecken, den Datenbedarf von Banken und Investoren unterstützen und dabei helfen, den Zugang zu Finanzierung nachvollziehbarer zu machen, dem Management helfen, relevante Nachhaltigkeitsthemen im eigenen Unternehmen zu identifizieren (etwa zu Belegschaft, Emissionen oder Energiemanagement) und die eigene Widerstandsfähigkeit zu stärken, sowie insgesamt zu den übergeordneten Nachhaltigkeitszielen beitragen.
Zur Einordnung: Ein Bericht nach Voluntary Standard verschafft nicht automatisch besseren Zugang zu Finanzierung, kann aber dazu beitragen, dass Banken und Investoren die eigene Situation besser einschätzen können. Für diesen Zweck dürfte in der Praxis eher das Comprehensive Module als das Basic Module relevant werden, da es tiefergehende Angaben liefert.
Zwei Module im Detail
Der Standard gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Module:
Das Basic Module deckt grundlegende Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab, etwa zu Energie- und Emissionsdaten, Belegschaftsstruktur, Arbeitssicherheit sowie grundlegenden Governance-Angaben. Es bildet die Mindestanforderung.
Das Comprehensive Module ergänzt weitergehende Angaben, die insbesondere für Banken, Investoren und größere Unternehmenskunden relevant sein können, etwa zu Klimastrategie, Sozialkennzahlen oder Governance-Prozessen im Detail. Es kann nur gemeinsam mit dem Basic Module angewendet werden.
Innerhalb beider Module gilt zusätzlich das sogenannte „if applicable"-Prinzip: Angaben, die auf ein Unternehmen sachlich nicht zutreffen, können entfallen. Wichtig dabei: Das ist keine Wesentlichkeitsprüfung. Ein Thema entfällt nicht bereits deshalb, weil es aus Unternehmenssicht als weniger bedeutsam eingeschätzt wird, sondern nur, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt tatsächlich nicht vorliegt.
Kurz eingeordnet
Ob und in welchem Umfang sich die Anwendung des Voluntary Standard für ein konkretes Unternehmen lohnt, hängt von den jeweiligen Zielen und Adressaten ab. Eine ausführlichere Einordnung dazu finden Sie in unserem Beitrag [Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung, aber wofür?]. Wer wissen möchte, was sich gegenüber dem bisherigen VSME-Standard geändert hat, findet dazu mehr in unserem Beitrag [VSME wird Voluntary Standard: Was sich geändert hat]. Für einen direkten Vergleich zur verpflichtenden CSRD-Berichterstattung siehe [Voluntary Standard vs. CSRD/ESRS: wo liegen die Unterschiede?].
Europäische Kommission: Commission adopts revised sustainability reporting standards to reduce administrative burdens for EU businesses while maintaining high-quality disclosures, 3. Juli 2026.
Europäische Kommission: Delegierte Verordnung der Kommission vom 3. Juli 2026 zur Festlegung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für die freiwillige Anwendung durch Unternehmen, die durch die Wertschöpfungsketten-Obergrenze geschützt sind, C(2026) 5011 final.
Europäische Kommission: Anhänge 1 und 2 zur Delegierten Verordnung der Kommission – Freiwilliger Standard.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder sonstige professionelle Beratung dar. Die Anwendung des VS hängt von den spezifischen Fakten und Umständen des jeweiligen berichtenden Unternehmens ab. Die Auslegung und praktische Anwendung der relevanten Anforderungen kann sich im Laufe der Zeit ändern. Weitere Veröffentlichungen, FAQs, behördliche Leitlinien, Branchenpraktiken und die von der Wirtschaftsprüfungsbranche geäußerten Ansichten können zu zusätzlichen oder abweichenden Auslegungen führen.
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