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Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Value Chain Cap: was Zulieferer künftig nicht mehr liefern müssen

Value Chain Cap: was Zulieferer künftig nicht mehr liefern müssen

Value Chain Cap: was Zulieferer künftig nicht mehr liefern müssen

Der Value Chain Cap begrenzt, was CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Zulieferern für ihre eigene Berichterstattung abfragen dürfen.

Der Value Chain Cap begrenzt, was CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Zulieferern für ihre eigene Berichterstattung abfragen dürfen.

Der Value Chain Cap begrenzt, was CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Zulieferern für ihre eigene Berichterstattung abfragen dürfen.

Value Chain Cap: was Zulieferer künftig nicht mehr liefern müssen

Kleinere Unternehmen, die als Zulieferer oder Geschäftspartner größerer, CSRD-pflichtiger Unternehmen agieren, kennen das Problem: umfangreiche Fragebögen zu Nachhaltigkeitsthemen, die kaum standardisiert sind. Der Value Chain Cap soll das für einen bestimmten Teilbereich begrenzen.

Die Ausgangslage

Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen berichten und benötigen dafür auch Angaben aus ihrer eigenen Wertschöpfungskette. Wer als Zulieferer Teil dieser Kette ist, kannte bislang häufig sehr unterschiedliche, individuell gestaltete Anfragen von den jeweiligen CSRD-pflichtigen Geschäftspartnern und musste diese jeweils einzeln beantworten.

Was der Value Chain Cap konkret bewirkt

Der Value Chain Cap legt fest: Soweit sich eine Anfrage eines CSRD-pflichtigen Unternehmens auf dessen eigene CSRD-Berichtspflicht bezieht, darf dieses Unternehmen von einem kleineren Geschäftspartner grundsätzlich nur noch die Angaben verlangen, die der Voluntary Standard vorsieht. Grundlage dafür ist der Voluntary Standard: Wer die dort enthaltenen Angaben bereitstellt, hat die für diesen Zweck zulässigen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinausgehende Anfragen bleiben möglich, müssten dann aber als über den Cap hinausgehend gekennzeichnet werden. Für solche zusätzlichen Anfragen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sie abzulehnen, etwa weil die entsprechende Information beim Unternehmen schlicht nicht vorliegt.

Wichtig: Der Cap gilt nicht uneingeschränkt

Der Value Chain Cap ist kein genereller Schutz vor jeglicher Informationsanfrage. Er wirkt gezielt dort, wo ein CSRD-pflichtiges Unternehmen Daten von einem kleineren Geschäftspartner für die eigene CSRD-Berichterstattung benötigt. Anfragen, die außerhalb dieses konkreten Zwecks liegen, etwa von Banken oder anderen Unternehmen zu Zwecken, die nicht der CSRD-Berichtspflicht des anfragenden Unternehmens dienen, fallen nicht unter den Cap und bleiben grundsätzlich möglich.

Diese Unterscheidung ist wichtig, damit kein falscher Eindruck entsteht: Wer einen Bericht nach Voluntary Standard erstellt hat, sollte nicht davon ausgehen, dass damit grundsätzlich keine Bank, kein Investor und kein Kunde mehr weitere Informationen anfragen könnte. Der Cap begrenzt gezielt die CSRD-bezogenen Anfragen entlang der Lieferkette, nicht jede denkbare Anfrage von jeder Seite.

Warum sich die Anwendung trotzdem lohnen kann

Bei Anwendung des Comprehensive Module geht die EU davon aus, dass viele der Angaben, die typischerweise von Banken, Investoren oder anderen Geschäftspartnern nachgefragt werden, bereits weitgehend abgedeckt sind. Das bedeutet nicht, dass es keine darüber hinausgehenden oder abweichenden Anfragen mehr geben könnte, aber die Wahrscheinlichkeit, mit einer bereits vorliegenden, strukturierten Grundlage einen Großteil der Anfragen abdecken zu können, dürfte spürbar steigen.

Was der Voluntary Standard grundsätzlich beinhaltet, erläutern wir in [Was ist der Voluntary Standard (ehemals VSME)? Kurz erklärt]. Aus Sicht des anfragenden CSRD-Unternehmens beleuchten wir das Thema in [Value Chain Cap: was CSRD-Unternehmen von ihrer Lieferkette noch abfragen dürfen].

Freiwillige Prüfung beim Voluntary Standard: wann sie sich lohnen könnte

Freiwillige Prüfung beim Voluntary Standard: wann sie sich lohnen könnte

Freiwillige Prüfung beim Voluntary Standard: wann sie sich lohnen könnte

Value Chain Cap: was CSRD-Unternehmen von ihrer Lieferkette noch abfragen dürfen

Value Chain Cap: was CSRD-Unternehmen von ihrer Lieferkette noch abfragen dürfen

Value Chain Cap: was CSRD-Unternehmen von ihrer Lieferkette noch abfragen dürfen

  • Europäische Kommission: Commission adopts revised sustainability reporting standards to reduce administrative burdens for EU businesses while maintaining high-quality disclosures, 3. Juli 2026.

  • Europäische Kommission: Delegierte Verordnung der Kommission vom 3. Juli 2026 zur Festlegung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für die freiwillige Anwendung durch Unternehmen, die durch die Wertschöpfungsketten-Obergrenze geschützt sind, C(2026) 5011 final.

  • Europäische Kommission: Anhänge 1 und 2 zur Delegierten Verordnung der Kommission – Freiwilliger Standard.


    Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder sonstige professionelle Beratung dar. Die Anwendung des VS hängt von den spezifischen Fakten und Umständen des jeweiligen berichtenden Unternehmens ab. Die Auslegung und praktische Anwendung der relevanten Anforderungen kann sich im Laufe der Zeit ändern. Weitere Veröffentlichungen, FAQs, behördliche Leitlinien, Branchenpraktiken und die von der Wirtschaftsprüfungsbranche geäußerten Ansichten können zu zusätzlichen oder abweichenden Auslegungen führen.

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