
Freiwillige Prüfung beim Voluntary Standard: wann sie sich lohnen könnte
Eine externe Prüfung ist für die Anwendung des Voluntary Standard nicht vorgeschrieben. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Prüfung in jedem Fall verzichtbar wäre. Wann sich eine freiwillige Validierung lohnen könnte.
Warum die Frage überhaupt entsteht
Die Frage nach einer freiwilligen Prüfung stellt sich aus unterschiedlichen Richtungen. Zum einen können Kunden, Banken oder andere Geschäftspartner Nachhaltigkeitsinformationen einfordern; der Voluntary Standard bietet hierfür eine Möglichkeit, diese strukturiert aufzubereiten. Zum anderen kann die Frage auch aus einer eigenen strategischen Ambition entstehen: Ein Unternehmen möchte sich zu Nachhaltigkeitsthemen positionieren, ist sich aber unsicher, welcher Standard geeignet wäre. Der Voluntary Standard kann hier als Orientierung mit guter Vergleichbarkeit dienen, unabhängig von einer konkreten externen Anfrage.
Wichtig zur Einordnung: Was eine Anfrage tatsächlich abdeckt
Wird der Voluntary Standard im Kontext des Value Chain Cap genutzt, deckt er die Angaben ab, die ein CSRD-pflichtiges Unternehmen für seine eigene Berichterstattung von kleineren Geschäftspartnern anfordern darf. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit sämtliche denkbaren Informationsanfragen abgegolten wären. Anfragen, die nicht im Zusammenhang mit der CSRD-Berichterstattung eines Geschäftspartners stehen, etwa individuelle Anforderungen von Banken, Ausschreibungen oder anderen Stakeholdern außerhalb dieses Rahmens, können weiterhin über den Voluntary Standard hinausgehen. Mehr dazu in unserem separaten Beitrag zum Value Chain Cap.
Wovon die Entscheidung abhängen könnte
Ob sich eine freiwillige Prüfung lohnt, dürfte vor allem vom Verwendungszweck und den Erwartungen der jeweiligen Adressaten abhängen:
Werden die Angaben für Finanzierungsentscheidungen genutzt, etwa bei Kreditvergaben, könnte eine Validierung die Verhandlungsposition stärken.
Bei Ausschreibungen oder Lieferantenbewertungen größerer Unternehmen könnte eine geprüfte Grundlage Rückfragen reduzieren.
Werden die Angaben ausschließlich intern genutzt oder nur anlassbezogen weitergegeben, dürfte der Prüfungsaufwand oft nicht verhältnismäßig sein.
Was eine freiwillige Prüfung praktisch bedeutet
Eine gängige Form ist die prüferische Durchsicht mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance). Im Kern handelt es sich dabei um eine Prozessprüfung: Es wird nachvollzogen, wie die berichteten Daten erhoben wurden, von wem und aus welchen Quellen sie stammen, und ob die zugrunde liegenden Prozesse plausibel und nachvollziehbar dokumentiert sind. Dazu gehören in der Regel auch stichprobenartige Prüfungshandlungen zu einzelnen Angaben. Das Ergebnis ist naturgemäß weniger umfassend als eine klassische Abschlussprüfung, sendet aber ein anderes Signal nach außen, wenn zusätzlich zum Bericht auch eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer vorliegt.
Prüfung ist nicht alles oder nichts
Neben einer vollständigen externen Prüfung sind auch punktuelle Validierungen einzelner Kennzahlen oder eine interne Qualitätssicherung denkbar, die die Datenerhebung nachvollziehbar dokumentiert, ohne eine formale externe Prüfung zu durchlaufen.
Der eigentliche Ausgangspunkt
Unabhängig davon, ob später eine Prüfung erfolgt, lohnt es sich, Prozesse und Datenerhebung von Beginn an so aufzubauen, dass sie einer späteren Überprüfung standhalten könnten. Das dürfte den Aufwand reduzieren, sollte sich der Bedarf einer Validierung später ergeben.
Europäische Kommission: Commission adopts revised sustainability reporting standards to reduce administrative burdens for EU businesses while maintaining high-quality disclosures, 3. Juli 2026.
Europäische Kommission: Delegierte Verordnung der Kommission vom 3. Juli 2026 zur Festlegung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für die freiwillige Anwendung durch Unternehmen, die durch die Wertschöpfungsketten-Obergrenze geschützt sind, C(2026) 5011 final.
Europäische Kommission: Anhänge 1 und 2 zur Delegierten Verordnung der Kommission – Freiwilliger Standard.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder sonstige professionelle Beratung dar. Die Anwendung des VS hängt von den spezifischen Fakten und Umständen des jeweiligen berichtenden Unternehmens ab. Die Auslegung und praktische Anwendung der relevanten Anforderungen kann sich im Laufe der Zeit ändern. Weitere Veröffentlichungen, FAQs, behördliche Leitlinien, Branchenpraktiken und die von der Wirtschaftsprüfungsbranche geäußerten Ansichten können zu zusätzlichen oder abweichenden Auslegungen führen.
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