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Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Voluntary Standard (ehemals VSME) vs. CSRD/ESRS: wo liegen die Unterschiede?

Voluntary Standard (ehemals VSME) vs. CSRD/ESRS: wo liegen die Unterschiede?

Voluntary Standard (ehemals VSME) vs. CSRD/ESRS: wo liegen die Unterschiede?

Wesentlichkeitsanalyse, Prüfungspflicht, Umfang: Die zentralen Unterschiede zwischen dem Voluntary Standard und der verpflichtenden ESRS-Berichterstattung im Überblick.

Wesentlichkeitsanalyse, Prüfungspflicht, Umfang: Die zentralen Unterschiede zwischen dem Voluntary Standard und der verpflichtenden ESRS-Berichterstattung im Überblick.

Wesentlichkeitsanalyse, Prüfungspflicht, Umfang: Die zentralen Unterschiede zwischen dem Voluntary Standard und der verpflichtenden ESRS-Berichterstattung im Überblick.

Voluntary Standard (ehemals VSME) vs. CSRD/ESRS: wo liegen die Unterschiede?

Unternehmen, die sich mit Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen, stehen häufig vor der Frage, welcher Rahmen für sie der richtige ist. Ein Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Voluntary Standard und der verpflichtenden Berichterstattung nach CSRD/ESRS, mit konkreten Beispielen.

Verpflichtung versus Freiwilligkeit

Die CSRD samt ESRS gilt verpflichtend für Unternehmen, die die entsprechenden Schwellenwerte überschreiten. Künftig sind das grundsätzlich mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Jahresnettoumsatz. Der Voluntary Standard richtet sich an Unternehmen außerhalb dieses Anwendungsbereichs. Inhaltlich greift er im Kern ähnliche Themenfelder auf wie die ESRS, allerdings in angepasstem und deutlich reduziertem Umfang. Bei der Entwicklung wurde zudem auf Konsistenz mit den ESRS geachtet, sodass sich Angaben nach Voluntary Standard grundsätzlich in eine spätere ESRS-Berichterstattung überführen lassen sollten.

Wesentlichkeitsanalyse: ein zentraler Unterschied

Nach ESRS bildet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse den Ausgangspunkt der Berichterstattung: Unternehmen müssen zunächst ermitteln, welche Themen für sie aus finanzieller und aus Auswirkungsperspektive wesentlich sind, bevor sich daraus die konkret zu berichtenden Angaben ergeben. Dieser Prozess wurde im Zuge der ESRS-Revision zwar vereinfacht, bleibt im Kern aber bestehen.

Der Voluntary Standard verzichtet auf eine vergleichbare formale Wesentlichkeitsanalyse. Stattdessen sind die Datenpunkte des Basic Module grundsätzlich vorgegeben; über das „if applicable"-Prinzip können lediglich sachlich nicht zutreffende Angaben entfallen. Ein Unternehmen muss also nicht erst ermitteln, ob ein Thema wesentlich ist, sondern prüft im Wesentlichen, ob eine Angabe auf die eigene Situation überhaupt zutrifft. Eine Angabe kann folglich nicht allein deshalb entfallen, weil ein Thema als weniger bedeutsam eingeschätzt wird. Sie muss sachlich schlicht nicht zutreffen.

Größenabhängige Erleichterungen

Beide Rahmenwerke kennen größenabhängige Vereinfachungen, allerdings unterschiedlich ausgestaltet: Im Voluntary Standard könnten für Kleinstunternehmen einzelne Datenpunkte im Basic Module, etwa zu bestimmten Energie- oder Emissionskennzahlen, von einer Pflicht- auf eine freiwillige Angabe herabgestuft werden. Bei den ESRS wirken sich Unternehmensgröße und Wesentlichkeit eher auf den Detaillierungsgrad und die Aggregationsmöglichkeiten der Angaben aus als auf einzelne, klar benannte Ausnahmen.

Nicht nur Kennzahlen: auch qualitative Angaben

Der Voluntary Standard besteht nicht ausschließlich aus quantitativen Kennzahlen. Sowohl im Basic Module als auch im Comprehensive Module sind auch qualitative Angaben vorgesehen, etwa dazu, ob ein Unternehmen zu bestimmten Nachhaltigkeitsthemen bereits Praktiken, Policies oder künftige Maßnahmen verfolgt. Im Basic Module dürfte es dabei in der Regel eher um eine grundlegende Nennung gehen, ob entsprechende Praktiken oder Policies bestehen. Im Comprehensive Module wird typischerweise mehr verlangt: Die genannten Praktiken und Policies sollen näher beschrieben werden, teils ergänzt um Angaben dazu, ob sie sich etwa auf Lieferanten oder Kunden beziehen, sowie um zusätzliche quantitative Kennzahlen zum jeweiligen Thema. Der Unterschied zwischen den Modulen liegt bei diesen Angaben also sowohl in der qualitativen Tiefe als auch in zusätzlichen quantitativen Ergänzungen. Auch die ESRS verlangen entsprechende qualitative Angaben zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen. Der grundsätzliche Aufbau bleibt also vergleichbar, während der geforderte Detaillierungsgrad deutlich variiert.

Umfang der Angaben

Insgesamt bleibt der Datenkatalog der ESRS deutlich umfangreicher als der des Voluntary Standard, auch nach der Reduktion im Zuge der Revision. Der Voluntary Standard ist mit Basic und Comprehensive Module bewusst proportional und für kleinere Unternehmensstrukturen angelegt.

Prüfungspflicht

Für die CSRD-Berichterstattung ist eine externe Prüfung vorgeschrieben. Beim Voluntary Standard besteht keine entsprechende Pflicht; eine freiwillige Validierung ist möglich, aber nicht erforderlich.

Ein Punkt, der sich noch entwickelt

Bei den ESRS wird derzeit diskutiert, inwiefern die Angabe erwarteter finanzieller Effekte wesentlicher Nachhaltigkeitsrisiken künftig verpflichtend oder freiwillig ausgestaltet sein wird. Beim Voluntary Standard taucht dieses Konzept in vergleichbarer Form bislang nicht auf. Da sich die Diskussion auf ESRS-Seite noch entwickelt, lässt sich dieser Punkt aktuell nur als Momentaufnahme einordnen.

Wer sich grundsätzlich fragt, was der Voluntary Standard beinhaltet, findet eine Einführung in unserem Beitrag [Was ist der Voluntary Standard (ehemals VSME)? Kurz erklärt]. Zur Frage, ob eine externe Prüfung sinnvoll sein könnte, mehr in [Freiwillige Prüfung beim Voluntary Standard: wann sie sich lohnen könnte]. Wie sich der Unterschied im Umfang auch beim Umsetzungsaufwand niederschlägt, beleuchten wir in [Wie viel Aufwand bedeutet der Voluntary Standard in der Praxis?].

VSME wird Voluntary Standard: was sich geändert hat

VSME wird Voluntary Standard: was sich geändert hat

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Freiwillige Prüfung beim Voluntary Standard: wann sie sich lohnen könnte

Freiwillige Prüfung beim Voluntary Standard: wann sie sich lohnen könnte

Freiwillige Prüfung beim Voluntary Standard: wann sie sich lohnen könnte

  • Europäische Kommission: Commission adopts revised sustainability reporting standards to reduce administrative burdens for EU businesses while maintaining high-quality disclosures, 3. Juli 2026.

  • Europäische Kommission: Delegierte Verordnung der Kommission vom 3. Juli 2026 zur Festlegung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für die freiwillige Anwendung durch Unternehmen, die durch die Wertschöpfungsketten-Obergrenze geschützt sind, C(2026) 5011 final.

  • Europäische Kommission: Anhänge 1 und 2 zur Delegierten Verordnung der Kommission – Freiwilliger Standard.


    Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder sonstige professionelle Beratung dar. Die Anwendung des VS hängt von den spezifischen Fakten und Umständen des jeweiligen berichtenden Unternehmens ab. Die Auslegung und praktische Anwendung der relevanten Anforderungen kann sich im Laufe der Zeit ändern. Weitere Veröffentlichungen, FAQs, behördliche Leitlinien, Branchenpraktiken und die von der Wirtschaftsprüfungsbranche geäußerten Ansichten können zu zusätzlichen oder abweichenden Auslegungen führen.

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