
Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung – aber wofür? Wann der Voluntary Standard sinnvoll sein kann
Freiwillig berichten – aber wofür?
In Gesprächen mit CEOs und CFOs steht derzeit häufig eine Frage im Mittelpunkt: Warum Zeit, Ressourcen und Budget in Nachhaltigkeitsberichterstattung investieren, wenn das Unternehmen nicht unter den Anwendungsbereich der CSRD fällt und sich der wirtschaftliche Nutzen nicht ohne Weiteres beziffern lässt?
Genau vor dieser Frage stehen derzeit zahlreiche Unternehmen – sowohl solche, die aufgrund der angehobenen Schwellenwerte voraussichtlich nicht mehr in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, als auch Unternehmen, für die eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits bisher nicht vorgesehen war.
Die Schwellenwerte für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden deutlich angehoben. Künftig erfasst die CSRD grundsätzlich Unternehmen, die sowohl mehr als 1.000 Beschäftigte als auch einen jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro aufweisen. Dadurch fallen viele Unternehmen, die bereits mit einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung gerechnet oder erste Vorbereitungen getroffen hatten, nicht mehr in den Anwendungsbereich.
Unabhängig davon stellt sich auch für Unternehmen, die bereits bisher außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs lagen, zunehmend die Frage, wie sie mit Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber Kunden, Banken und anderen Geschäftspartnern umgehen möchten.
Damit stellt sich eine gemeinsame Frage:
Wenn wir nicht verpflichtend nach der CSRD berichten müssen – wie gehen wir mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig um?
Mit dem Voluntary Standard steht Unternehmen ein freiwilliger europäischer Berichtsrahmen zur Verfügung. Die Europäische Kommission hat ihn am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen. Der sogenannte Voluntary Standard baut auf dem bislang vor allem als VSME bekannten Standard auf.
Der delegierte Rechtsakt wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt. Die Prüfungsfrist beträgt zwei Monate und kann um weitere zwei Monate verlängert werden. Nach Ablauf der Frist und sofern keine Einwände erhoben werden, kann der Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und in Kraft treten. Zum Zeitpunkt dieses Beitrags ist er noch nicht in Kraft.
Damit steht Unternehmen künftig zwar ein europäisch definierter Rahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung. Die wirtschaftliche Frage beantwortet die Existenz eines Standards jedoch noch nicht:
Welches konkrete Ziel soll die freiwillige Berichterstattung für das Unternehmen erfüllen?
Erst wenn dieses Ziel bestimmt ist, lässt sich beurteilen, ob die Anwendung des Voluntary Standards sinnvoll ist – und welcher Umfang angemessen sein kann.
Was ist der Voluntary Standard?
Der Voluntary Standard richtet sich an Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung und soll einen einheitlichen, verhältnismäßigen Rahmen für freiwillige Nachhaltigkeitsinformationen schaffen. Diese können insbesondere gegenüber Kunden, Banken, Investoren und anderen Geschäftspartnern genutzt werden.
Zugleich bildet der Standard die Grundlage für den sogenannten Value Chain Cap, der die Nachhaltigkeitsinformationen begrenzt, die CSRD-pflichtige Unternehmen von bestimmten kleineren Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette verlangen dürfen.
Der Standard besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen:
Das Basic Module enthält grundlegende Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.
Das Comprehensive Module ergänzt weitergehende Informationen, die insbesondere für Banken, Investoren und größere Unternehmenskunden relevant sein können und kann nur gemeinsam mit dem Basic Module angewendet werden. Welcher Umfang angemessen ist, hängt jedoch vom konkreten Informationsbedarf, den Adressaten und den bereits vorhandenen Datenstrukturen des Unternehmens ab.
Ein Standard ist noch kein Business Case
Dass ein freiwilliger Standard existiert, bedeutet nicht automatisch, dass seine Anwendung für jedes Unternehmen sinnvoll ist.
Ein Nachhaltigkeitsbericht kann formal vollständig und optisch hochwertig sein, ohne einen klaren Nutzen für das Unternehmen oder seine Adressaten zu schaffen. Umgekehrt kann bereits eine vergleichsweise einfache und intern gepflegte Datengrundlage wertvoll sein, wenn sie regelmäßig benötigte Informationen konsistent und kurzfristig verfügbar macht.
Der mögliche Nutzen liegt deshalb nicht zwingend in einem veröffentlichten Bericht. Er kann vielmehr darin bestehen,
wiederkehrende Informationsanfragen effizienter zu beantworten,
unterschiedliche Fragebögen auf eine gemeinsame Datengrundlage zurückzuführen,
gegenüber Kunden, Banken oder anderen Geschäftspartnern auskunftsfähig zu sein,
Verantwortlichkeiten und Berechnungsmethoden intern klarer zu definieren,
einen konsistenten Überblick über ausgewählte Nachhaltigkeitsthemen zu erhalten oder
eine bewusst gewählte Positionierung nachvollziehbar darzustellen.
Der Voluntary Standard soll Unternehmen außerhalb der CSRD insbesondere dabei unterstützen, auf konkrete Informationsanfragen größerer Unternehmen und Finanzinstitute reagieren zu können.
Ob daraus für das einzelne Unternehmen tatsächlich ein relevanter Nutzen entsteht, hängt jedoch von seinem Geschäftsmodell, seinen Adressaten und seinen konkreten Informationsbedürfnissen ab.
Ein öffentlicher Bericht ist nicht zwingend erforderlich
Bei dem Begriff Nachhaltigkeitsberichterstattung entsteht schnell das Bild eines umfangreich gestalteten und auf der Unternehmenswebsite veröffentlichten Berichts.
Der Voluntary Standard setzt eine öffentliche Veröffentlichung jedoch nicht zwingend voraus.
Die primäre Funktion des Berichts besteht darin, tatsächliche oder potenzielle Geschäftspartner zu informieren. Das Unternehmen kann selbst entscheiden, ob es den Bericht zusätzlich öffentlich zugänglich macht.
Damit sind unterschiedliche Anwendungsformen denkbar:
eine intern gepflegte Datengrundlage,
ein standardisiertes Informationspaket für Kunden oder Banken,
ein Bericht für ausgewählte Geschäftspartner oder
ein öffentlich zugänglicher Nachhaltigkeitsbericht.
Diese Unterscheidung ist wesentlich. Ein Unternehmen kann strukturierte und belastbare Nachhaltigkeitsinformationen benötigen, ohne bereits einen öffentlich zugänglichen Bericht erstellen zu müssen.
Warum sich der Nutzen häufig nicht unmittelbar beziffern lässt
Der wirtschaftliche Nutzen freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattung lässt sich häufig nur schwer isoliert messen. Ein Bericht führt nicht automatisch zu höheren Preisen, zusätzlichen Aufträgen oder besseren Finanzierungskonditionen.
Der praktische Nutzen kann vielmehr indirekt entstehen: Informationen müssen nicht für jede Anfrage neu erhoben werden, Antworten bleiben gegenüber unterschiedlichen Adressaten konsistent und Rückfragen in Kunden-, Finanzierungs- oder Lieferantenprozessen können reduziert werden.
Ob daraus ein relevanter Mehrwert entsteht, hängt von den konkreten Anforderungen und der Situation des Unternehmens ab.
Nachhaltigkeitsinformationen als Hygienefaktor
Grundlegende Nachhaltigkeitsinformationen können für manche Unternehmen zunehmend zu einem Hygienefaktor werden.
Ihr Vorliegen schafft nicht zwingend einen Wettbewerbsvorteil. Fehlen belastbare Informationen jedoch vollständig, können zusätzlicher Abstimmungsaufwand und Unsicherheiten bei Kunden, Banken oder anderen Geschäftspartnern entstehen.
Wie relevant dieser Effekt ist, hängt insbesondere von der Kundenstruktur, der Rolle in der Wertschöpfungskette, strategischer Bedeutung von Nachhaltigkeit im jeweiligen Markt und bestehenden Informationsanforderungen ab. Der Voluntary Standard soll hierfür künftig eine gemeinsame und proportionale Referenz schaffen.
Drei mögliche Ausgangspunkte
Unternehmen können beim Voluntary Standard sehr unterschiedlich starten:
Anlassbezogen reagieren: Nachhaltigkeitsinformationen werden zunächst nur bei konkreten Anfragen bereitgestellt.
Strukturen schaffen: Bestehende Daten und Prozesse werden so aufbereitet, dass wiederkehrende Anforderungen konsistent beantwortet werden können.
Bewusst positionieren: Nachhaltigkeitsinformationen werden zusätzlich für Kommunikation, Steuerung oder strategische Positionierung genutzt.
Welcher Ansatz angemessen ist, hängt von den Adressaten, den bereits vorhandenen Strukturen und den Zielen des Unternehmens ab. Genau diese Ausgangslage sollte zunächst individuell eingeordnet werden.
Berichterstattung ersetzt keine Nachhaltigkeitsstrategie
Ein Nachhaltigkeitsbericht kann bestehende Maßnahmen und Strukturen sichtbar machen, fehlende Verantwortlichkeiten, Daten oder Prozesse jedoch nicht ersetzen.
Deshalb sollte nicht der Bericht selbst am Anfang stehen, sondern die Frage, welche Informationen tatsächlich benötigt werden, bereits vorliegen und belastbar bereitgestellt werden können.
Erst daraus ergibt sich, welche Form und welcher Umfang der Berichterstattung sinnvoll sind.
Wann ein begrenzter Einstieg sinnvoll sein kann
Ein vollständiger und öffentlich zugänglicher Nachhaltigkeitsbericht muss nicht für jedes Unternehmen der richtige erste Schritt sein.
Sind Adressaten, Informationsbedürfnisse oder Datenstrukturen noch nicht ausreichend geklärt, kann es zunächst sinnvoller sein, die eigene Ausgangssituation zu analysieren und relevante Informationen gezielt zu strukturieren.
Dabei sollte jedoch nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass künftig keine Anforderungen entstehen. Kunden, Banken, Ausschreibungen oder Unternehmen in der Wertschöpfungskette können Nachhaltigkeitsinformationen auch dann benötigen, wenn keine eigene CSRD-Berichtspflicht besteht.
Erst das Ziel bestimmen, dann den Umfang
Vor einer Entscheidung über den Voluntary Standard sollten Unternehmen insbesondere klären:
Wer benötigt die Informationen heute oder künftig?
Welche Anforderungen entstehen durch Kunden, Banken oder die Wertschöpfungskette?
Welche Daten und Prozesse bestehen bereits?
Soll zunächst eine interne Datengrundlage, ein Informationspaket für Geschäftspartner oder ein öffentlicher Bericht entstehen?
Erst auf dieser Basis lässt sich beurteilen, ob das Basic Module ausreicht, weitergehende Angaben sinnvoll sind und welche Form der Bereitstellung zum Unternehmen passt.
Ein möglicher pragmatischer Einstieg
Ein sinnvoller Einstieg beginnt regelmäßig nicht mit der Gestaltung eines Berichts, sondern mit einer kompakten Bestandsaufnahme.
Der Einstieg muss dabei nicht zwangsläufig zu einem langjährigen Transformationsprojekt werden. Bei klarer Projektstruktur, einer überschaubaren Unternehmens- und Standortstruktur sowie ausreichend verfügbaren Daten kann insbesondere für das Basic Module innerhalb weniger Wochen eine erste belastbare Berichtsgrundlage aufgebaut werden.
Wie schnell dies gelingt, hängt unter anderem von der Verfügbarkeit und Qualität der Daten, der Zahl der einbezogenen Gesellschaften und Standorte sowie davon ab, ob Daten erstmals ermittelt werden müssen.
Entscheidend ist, weder vorschnell einen umfangreichen Bericht aufzusetzen noch vorhandene Strukturen vollständig aufzugeben, ohne ihren künftigen Nutzen geprüft zu haben.
Ist eine externe Prüfung erforderlich?
Eine externe Prüfung ist für die Anwendung des Voluntary Standards nicht vorgeschrieben.
Ob einzelne Kennzahlen oder Berichte dennoch freiwillig validiert werden sollten, hängt von ihrem Verwendungszweck und den Erwartungen der jeweiligen Adressaten ab.
Fazit: Freiwillige Berichterstattung ist kein Selbstzweck
Ob der Voluntary Standard sinnvoll ist, hängt von den konkreten Informationsbedürfnissen, vorhandenen Daten und Unternehmenszielen ab.
Ein möglicher Nutzen kann weniger in unmittelbaren finanziellen Vorteilen als in besserer Auskunftsfähigkeit, konsistenteren Informationen und klareren Strukturen liegen.
Dabei muss der Einstieg weder mit einem vollständigen öffentlichen Bericht noch mit einem langfristigen Transformationsprojekt verbunden sein.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
Sollten Unternehmen freiwillig berichten?
Sondern:
Welches konkrete unternehmerische Ziel soll durch die Berichterstattung erreicht werden – und welcher Umfang ist dafür angemessen?
Quellen und weiterführende Literatur
Europäische Kommission: Commission adopts revised sustainability reporting standards to reduce administrative burdens for EU businesses while maintaining high-quality disclosures, 3. Juli 2026.
Europäische Kommission: Delegierte Verordnung der Kommission vom 3. Juli 2026 zur Festlegung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für die freiwillige Anwendung durch Unternehmen, die durch die Wertschöpfungsketten-Obergrenze geschützt sind, C(2026) 5011 final.
Europäische Kommission: Anhänge 1 und 2 zur Delegierten Verordnung der Kommission – Freiwilliger Standard.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder sonstige professionelle Beratung dar. Die Anwendung des VS hängt von den spezifischen Fakten und Umständen des jeweiligen berichtenden Unternehmens ab. Die Auslegung und praktische Anwendung der relevanten Anforderungen kann sich im Laufe der Zeit ändern. Weitere Veröffentlichungen, FAQs, behördliche Leitlinien, Branchenpraktiken und die von der Wirtschaftsprüfungsbranche geäußerten Ansichten können zu zusätzlichen oder abweichenden Auslegungen führen.
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