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Nachhaltigkeitsberichterstattung

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VSME wird Voluntary Standard: was sich geändert hat

VSME wird Voluntary Standard: was sich geändert hat

VSME wird Voluntary Standard: was sich geändert hat

Vom unverbindlichen Leitfaden zur delegierten Verordnung: Was sich beim Übergang von VSME zum Voluntary Standard geändert hat

Vom unverbindlichen Leitfaden zur delegierten Verordnung: Was sich beim Übergang von VSME zum Voluntary Standard geändert hat

Vom unverbindlichen Leitfaden zur delegierten Verordnung: Was sich beim Übergang von VSME zum Voluntary Standard geändert hat

VSME wird Voluntary Standard: was sich geändert hat

Wer sich in den letzten Jahren mit freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattung befasst hat, kennt vermutlich den VSME-Standard. Mit dem delegierten Rechtsakt vom 3. Juli 2026 hat sich daraus der Voluntary Standard entwickelt. Was ist passiert, und was bedeutet das konkret, auch für Unternehmen, die bereits nach VSME berichtet haben?

Vom Leitfaden zur Verordnung

Der VSME-Standard wurde Ende 2024 von der EFRAG als freiwilliger, unverbindlicher Leitfaden veröffentlicht und im Juli 2025 von der Kommission als Empfehlung angenommen. Im Zuge des Omnibus-Verfahrens entstand Bedarf an einem verbindlicher ausgestalteten Rahmen, unter anderem, um den Value Chain Cap zu ermöglichen. Am 3. Juli 2026 wurde der delegierte Rechtsakt zum Voluntary Standard angenommen.

Wichtig zur Klarstellung: Auch wenn der Standard selbst nun als delegierte Verordnung und damit rechtsverbindlich ausgestaltet ist, bleibt seine Anwendung für Unternehmen weiterhin freiwillig.

Was sich inhaltlich geändert haben dürfte

Anders als eine reine Umbenennung bringt der Voluntary Standard nach aktuellem Stand einige inhaltliche Anpassungen mit sich:

  • Der Anwendungsbereich wächst: von nicht-börsennotierten Unternehmen bis 250 Mitarbeitenden auf grundsätzlich alle Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende, unabhängig von einer Börsennotierung.

  • Der Standard wurde gestrafft und dürfte insgesamt kompakter ausfallen als der ursprüngliche VSME-Entwurf.

  • Einzelne Datenpunkte könnten entfallen oder vereinfacht worden sein, insbesondere für kleinere Unternehmen.

  • Der Value Chain Cap ist im Voluntary Standard erstmals rechtsverbindlich verankert, ein Konzept, das es beim VSME in dieser Form nicht gab. Was der Value Chain Cap konkret bedeutet, erläutern wir in unseren Beiträgen zum Thema.

Da der delegierte Rechtsakt zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht final in Kraft getreten ist, sollten diese Punkte als Einordnung und nicht als abschließende Aufzählung verstanden werden.

Für bestehende VSME-Anwender

Unternehmen, die bereits auf Basis des VSME gearbeitet haben, müssen ihre bisherige Arbeit in aller Regel nicht verwerfen. Sinnvoll erscheint vielmehr eine gezielte Überprüfung, inwiefern die Änderungen für die eigene Berichterstattung relevant sind, etwa bei Anwendungsbereich, einzelnen Datenpunkten oder dem neuen Value Chain Cap. Was der Voluntary Standard grundsätzlich beinhaltet, fassen wir in unserem Beitrag [Was ist der Voluntary Standard (ehemals VSME)? Kurz erklärt] zusammen.

Was ist der Voluntary Standard (ehemals VSME)? Kurz erklärt

Was ist der Voluntary Standard (ehemals VSME)? Kurz erklärt

Was ist der Voluntary Standard (ehemals VSME)? Kurz erklärt

Voluntary Standard (ehemals VSME) vs. CSRD/ESRS: wo liegen die Unterschiede?

Voluntary Standard (ehemals VSME) vs. CSRD/ESRS: wo liegen die Unterschiede?

Voluntary Standard (ehemals VSME) vs. CSRD/ESRS: wo liegen die Unterschiede?

  • Europäische Kommission: Commission adopts revised sustainability reporting standards to reduce administrative burdens for EU businesses while maintaining high-quality disclosures, 3. Juli 2026.

  • Europäische Kommission: Delegierte Verordnung der Kommission vom 3. Juli 2026 zur Festlegung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für die freiwillige Anwendung durch Unternehmen, die durch die Wertschöpfungsketten-Obergrenze geschützt sind, C(2026) 5011 final.

  • Europäische Kommission: Anhänge 1 und 2 zur Delegierten Verordnung der Kommission – Freiwilliger Standard.


    Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder sonstige professionelle Beratung dar. Die Anwendung des VS hängt von den spezifischen Fakten und Umständen des jeweiligen berichtenden Unternehmens ab. Die Auslegung und praktische Anwendung der relevanten Anforderungen kann sich im Laufe der Zeit ändern. Weitere Veröffentlichungen, FAQs, behördliche Leitlinien, Branchenpraktiken und die von der Wirtschaftsprüfungsbranche geäußerten Ansichten können zu zusätzlichen oder abweichenden Auslegungen führen.

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