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Minimalistische 3D-Illustration zu IFRS 18 mit transparenten Glasebenen als Symbol für die neue Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und Finanzberichterstattung.

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Prüfung

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IFRS 18: Warum Unternehmen bereits 2026 mit der Umsetzung beginnen sollten

IFRS 18: Warum Unternehmen bereits 2026 mit der Umsetzung beginnen sollten

IFRS 18: Warum Unternehmen bereits 2026 mit der Umsetzung beginnen sollten

IFRS 18 bringt wesentliche Änderungen bei der Darstellung von Abschlüssen. Erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind und warum die Umsetzung 2026 beginnen sollte.

IFRS 18 bringt wesentliche Änderungen bei der Darstellung von Abschlüssen. Erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind und warum die Umsetzung 2026 beginnen sollte.

IFRS 18 bringt wesentliche Änderungen bei der Darstellung von Abschlüssen. Erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind und warum die Umsetzung 2026 beginnen sollte.

IFRS 18: Warum Unternehmen bereits 2026 mit der Umsetzung beginnen sollten

IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Für viele Unternehmen startet die Umsetzung jedoch bereits deutlich früher.

Der Standard ist retrospektiv anzuwenden. Kalenderjahrgleiche Unternehmen müssen ihre Vergleichsinformationen für 2026 daher grundsätzlich bereits nach den neuen Vorschriften darstellen. Darüber hinaus wirken sich die neuen Anforderungen im Erstanwendungsjahr auch auf Zwischenabschlüsse nach IAS 34 aus.

2026 ist deshalb das entscheidende Vorbereitungsjahr.

IFRS 18 im Überblick

IFRS 18 ersetzt IAS 1 Darstellung des Abschlusses und führt neue Anforderungen an die Darstellung und Angaben zur finanziellen Leistung eines Unternehmens ein.

Die sichtbarste Änderung betrifft die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Umsetzung kann jedoch weit darüber hinausgehen und unter anderem Auswirkungen auf Klassifizierungen, Anhangangaben, Performance Measures sowie bestehende Reporting-Prozesse und Systeme haben.

Unternehmen sollten sich insbesondere mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen

  • Neue verpflichtende Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung

  • Darstellung der operativen Aufwendungen

  • Management-defined Performance Measures (MPMs)

  • Aggregation und Disaggregation

  • Änderungen an der Kapitalflussrechnung

Wie groß der tatsächliche Umsetzungsaufwand ausfällt, hängt von der Geschäftstätigkeit, der Konzernstruktur sowie den bestehenden Reporting-Prozessen des Unternehmens ab.

Welche Unternehmen sind betroffen?

IFRS 18 gilt für alle Unternehmen, die ihren Abschluss nach den IFRS Accounting Standards aufstellen.

Ein höherer Umsetzungsaufwand kann insbesondere bei Unternehmen entstehen, die:

  • mehrere Geschäftsmodelle oder komplexe Konzernstrukturen haben,

  • wesentliche Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten ausüben,

  • bereinigte Ergebniskennzahlen extern kommunizieren,

  • ihre operativen Aufwendungen nach Funktionen darstellen oder

  • stark aggregierte Konten oder Reporting-Strukturen verwenden.

Auch wenn auf den ersten Blick nur geringe Auswirkungen erwartet werden, sollte diese Einschätzung auf einer fundierten Analyse beruhen.

Ab wann gilt IFRS 18?

IFRS 18 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach 1. Januar 2027 beginnen. Eine freiwillige frühere Anwendung ist zulässig.

Da der Standard retrospektiv anzuwenden ist, muss grundsätzlich auch die Vergleichsperiode im ersten IFRS-18-Abschluss nach den neuen Vorschriften dargestellt werden.

Für kalenderjahrgleiche Unternehmen bedeutet dies, dass der Jahresabschluss 2027 regelmäßig Vergleichsinformationen für 2026 nach IFRS 18 enthalten wird.

Unternehmen, die Zwischenabschlüsse nach IAS 34 erstellen, sollten außerdem berücksichtigen, dass die neuen Vorschriften bereits im ersten Zwischenabschluss des Jahres 2027 anzuwenden sind. Die erste verpflichtende IFRS-18-Berichterstattung kann daher bereits vor dem Jahresabschluss 2027 erfolgen.

Die wichtigsten Änderungen durch IFRS 18

Neue Kategorien und verpflichtende Zwischensummen

IFRS 18 verlangt, dass Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich den folgenden fünf Kategorien zugeordnet werden:

  • Operative Kategorie

  • Investitionskategorie

  • Finanzierungskategorie

  • Ertragsteuern

  • Aufgegebene Geschäftsbereiche

Die operative Kategorie bildet dabei die sogenannte Residualkategorie. Sie umfasst sämtliche Erträge und Aufwendungen, die keiner der übrigen Kategorien zuzuordnen sind.

Darüber hinaus führt IFRS 18 neue verpflichtende Zwischensummen ein. Hierzu gehören insbesondere:

  • Operating profit or loss

  • Profit or loss before financing and income taxes (unter Berücksichtigung der speziellen Regelungen für bestimmte Unternehmen)

  • Profit or loss

Auch wenn diese Bezeichnungen auf den ersten Blick vertraut wirken, ergibt sich die Zuordnung einzelner Geschäftsvorfälle nicht automatisch aus der bestehenden Kontenstruktur oder den bisherigen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung. Vielmehr sind die zugrunde liegenden Vermögenswerte, Schulden und Geschäftsvorfälle nach den Anforderungen des Standards zu analysieren.

Darstellung operativer Aufwendungen

IFRS 18 verlangt, dass operative Aufwendungen so dargestellt werden, dass sie die nützlichste strukturierte Zusammenfassung der Aufwendungen eines Unternehmens vermitteln.

Dabei können Aufwendungen

  • nach ihrer Art,

  • nach ihrer Funktion oder

  • anhand einer Kombination beider Merkmale

dargestellt werden.

Werden operative Aufwendungen nach Funktionen dargestellt, sind zusätzliche Angaben im Anhang erforderlich.

Unternehmen mit einer funktionalen Darstellung sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre bestehenden Systeme die hierfür erforderlichen Informationen zuverlässig bereitstellen können. Die konkreten Offenlegungspflichten können anschließend im Rahmen des IFRS-18-Projekts im Detail analysiert werden.

Management-defined Performance Measures (MPMs)

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Management-defined Performance Measures (MPMs).

Hierbei handelt es sich um Zwischensummen aus Erträgen und Aufwendungen, die ein Unternehmen außerhalb des Abschlusses veröffentlicht, um die Sicht des Managements auf einen Aspekt der finanziellen Leistung des Unternehmens zu erläutern.

Nicht jede alternative Erfolgskennzahl stellt automatisch ein MPM dar. Kennzahlen wie Cashflows, Finanzkennzahlen oder nichtfinanzielle KPIs fallen beispielsweise nicht allein deshalb unter diese Definition, weil sie extern kommuniziert werden.

Erfüllt eine Kennzahl die Voraussetzungen eines MPM, verlangt IFRS 18 zusätzliche Angaben in einem gesonderten Anhang. Hierzu gehören unter anderem eine Beschreibung der Kennzahl sowie eine Überleitung auf die am unmittelbarsten vergleichbare IFRS-Zwischensumme.

Unternehmen sollten deshalb die im Lagebericht, in Pressemitteilungen oder Investorenpräsentationen verwendeten bereinigten Ergebniskennzahlen frühzeitig überprüfen.

Aggregation und Disaggregation

IFRS 18 stärkt die Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Informationen im Abschluss.

Wesentliche Informationen sollen weder durch eine übermäßige Zusammenfassung noch durch unnötige Detailangaben verschleiert werden.

In der Praxis kann dies dazu führen, dass Unternehmen bestehende Sammelpositionen, stark aggregierte Konten oder über Jahre gewachsene Berichtsstrukturen kritisch hinterfragen müssen.

Änderungen an der Kapitalflussrechnung

Mit IFRS 18 wurden auch Änderungen an IAS 7 vorgenommen.

Unter anderem bildet künftig das Operating profit or loss den Ausgangspunkt für die indirekte Methode der Kapitalflussrechnung.

Unternehmen sollten daher prüfen, ob bestehende Zuordnungen in der Kapitalflussrechnung sowie interne Reporting-Prozesse angepasst werden müssen.

Warum die eigentliche Herausforderung in der Analyse liegt

Die neue Gewinn- und Verlustrechnung ist die sichtbarste Folge von IFRS 18. Der eigentliche Aufwand entsteht jedoch häufig bereits davor.

Eine reine Zuordnung bestehender GuV-Positionen reicht in vielen Fällen nicht aus. Ein einzelnes Konto kann Geschäftsvorfälle enthalten, die nach IFRS 18 unterschiedlichen Kategorien zuzuordnen sind.

Eine detailliertere Analyse kann beispielsweise erforderlich sein für:

  • Zinserträge und Zinsaufwendungen

  • Fremdwährungsdifferenzen

  • Derivate und Sicherungsbeziehungen

  • Leasingverhältnisse

  • Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

  • Holding- oder Finanzierungsstrukturen

Je nach Sachverhalt kann eine Beurteilung auf Kontenebene ausreichen. In anderen Fällen müssen die zugrunde liegenden Verträge oder einzelnen Transaktionen betrachtet werden.

Auch wenn das Ergebnis der Analyse lautet, dass die bisherige Darstellung im Wesentlichen beibehalten werden kann, sollte diese Schlussfolgerung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Was bedeutet „Specified Main Business Activity“?

Für die Klassifizierung bestimmter Erträge und Aufwendungen verlangt IFRS 18 die Beurteilung, ob ein Unternehmen eine Specified Main Business Activity ausübt.

Dabei geht es ausschließlich um zwei mögliche Hauptgeschäftstätigkeiten:

  • das Investieren in bestimmte Vermögenswerte oder

  • die Finanzierung von Kunden.

Es handelt sich nicht um eine allgemeine Analyse sämtlicher Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens.

Die Beurteilung ist deshalb relevant, weil Unternehmen mit einer solchen Hauptgeschäftstätigkeit bestimmte Erträge und Aufwendungen der operativen Kategorie zuordnen können, während dieselben Sachverhalte bei anderen Unternehmen der Investitions- oder Finanzierungskategorie zuzuordnen wären.

Welche Schlussfolgerung sich ergibt, hängt von den konkreten Verhältnissen des jeweiligen Unternehmens ab und erfordert Ermessensentscheidungen. Dabei kann die Beurteilung auf Ebene eines Konzerns von derjenigen einer Tochtergesellschaft oder eines Einzelabschlusses abweichen.

Praxisbeispiel: Selbst genutzte Gebäude und als Investition gehaltene Immobilien

Ein Industrieunternehmen besitzt mehrere Gebäude, die für Produktion und Verwaltung genutzt werden.

Daneben hält das Unternehmen weitere Gebäude, die an Dritte vermietet und als Investment Property bilanziert werden. Dabei wird unterstellt, dass das Investieren in solche Vermögenswerte keine Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens darstellt.

Die selbst genutzten Gebäude werden gemeinsam mit Mitarbeitern, Maschinen und weiteren Ressourcen zur Erbringung der operativen Geschäftstätigkeit eingesetzt. Sie erwirtschaften ihre Erträge daher nicht unabhängig von den übrigen Ressourcen des Unternehmens.

Die auf diese Gebäude entfallenden Abschreibungen werden folglich der operativen Kategorie zugeordnet.

Die als Investment Property gehaltenen Gebäude erzielen dagegen eigenständig Mieterträge.

Diese Mieterträge sind der Investitionskategorie zuzuordnen. Wird das Cost Model angewendet, gilt dies grundsätzlich auch für die Abschreibungen. Erfolgt die Bewertung zum Fair Value, werden die entsprechenden Fair-Value-Änderungen der Investitionskategorie zugeordnet.

Das Beispiel zeigt, dass sich die Klassifizierung nicht allein aus der Bilanzposition ableiten lässt. Obwohl beide Gebäude Vermögenswerte darstellen, werden die damit verbundenen Erträge und Aufwendungen nicht zwangsläufig derselben Kategorie zugeordnet.

Häufige Stolperfallen bei der Umsetzung von IFRS 18

IFRS 18 sollte nicht als reine Anpassung des Layouts der Gewinn- und Verlustrechnung verstanden werden. Die eigentlichen Herausforderungen liegen häufig in der Analyse der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und der konsistenten Anwendung der neuen Anforderungen.

In der Praxis zeigen sich insbesondere folgende Risiken:

  • Die Analyse wird erst im Jahr 2027 begonnen.

  • Die Auswirkungen auf die Vergleichsinformationen für 2026 werden unterschätzt.

  • Der Fokus liegt ausschließlich auf dem Jahresabschluss, obwohl auch Zwischenabschlüsse betroffen sein können.

  • Bestehende GuV-Positionen werden unverändert übernommen, ohne gemischte Konten oder unterschiedliche Geschäftsvorfälle zu analysieren.

  • Der Begriff Specified Main Business Activity wird missverstanden oder zu weit ausgelegt.

  • Jede bereinigte Ergebniskennzahl wird automatisch als Management-defined Performance Measure (MPM) angesehen.

  • Wesentliche Ermessensentscheidungen und Klassifizierungen werden nicht ausreichend dokumentiert.

Eine frühzeitige Analyse hilft, diese Risiken zu vermeiden und den tatsächlichen Handlungsbedarf realistisch einzuschätzen.

Was Unternehmen bereits 2026 tun sollten

Das Jahr 2026 sollte genutzt werden, um die Auswirkungen von IFRS 18 systematisch zu analysieren und den individuellen Umsetzungsaufwand zu bestimmen.

Eine erste Bestandsaufnahme sollte insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • die bestehende Gewinn- und Verlustrechnung,

  • relevante Konten und Geschäftsvorfälle,

  • die Darstellung operativer Aufwendungen,

  • extern kommunizierte Ergebniskennzahlen,

  • die Verfügbarkeit der erforderlichen Vergleichsinformationen.

Auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob Anpassungen an Reporting-Prozessen, internen Kontrollen, IT-Systemen oder Anhangangaben erforderlich sind.

Eine frühzeitige Analyse schafft Planungssicherheit und reduziert den Zeitdruck vor der erstmaligen verpflichtenden Anwendung von IFRS 18.

Fazit

IFRS 18 ist weit mehr als eine neue Struktur für die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Standard führt neue Kategorien, verpflichtende Zwischensummen sowie zusätzliche Angabepflichten ein und erfordert in vielen Bereichen eine sorgfältige Analyse der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle.

Für kalenderjahrgleiche Unternehmen bedeutet der Erstanwendungszeitpunkt zum 1. Januar 2027, dass 2026 das entscheidende Vorbereitungsjahr ist. Die Vergleichsinformationen müssen grundsätzlich bereits nach IFRS 18 dargestellt werden, und die erste verpflichtende Berichterstattung kann bereits im ersten Zwischenabschluss des Jahres 2027 erforderlich sein.

Eine frühzeitige Impact Analysis ermöglicht es Unternehmen, den tatsächlichen Umsetzungsaufwand auf Basis ihrer individuellen Geschäftsaktivitäten und Reporting-Strukturen zu bestimmen – anstatt unter Zeitdruck kurzfristige Lösungen entwickeln zu müssen.

Häufig gestellte Fragen zu IFRS 18

Ändert IFRS 18 die Bilanzierung oder Bewertung?

IFRS 18 betrifft in erster Linie die Darstellung und Angaben im IFRS-Abschluss. Der Standard führt grundsätzlich keine neuen Bilanzierungs- oder Bewertungsvorschriften ein. Er kann jedoch beeinflussen, wo Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden und welche zusätzlichen Angaben im Anhang erforderlich sind.

Ab wann gilt IFRS 18?

IFRS 18 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach 1. Januar 2027 beginnen. Eine freiwillige frühere Anwendung ist zulässig.

Warum sollten Unternehmen bereits 2026 mit der Umsetzung beginnen?

Da IFRS 18 retrospektiv anzuwenden ist, müssen kalenderjahrgleiche Unternehmen ihre Vergleichsinformationen für 2026 grundsätzlich bereits nach den neuen Vorschriften darstellen. Eine frühzeitige Analyse schafft ausreichend Zeit für notwendige Anpassungen an Prozessen, Systemen und der Finanzberichterstattung.

Was bedeutet „Specified Main Business Activity“?

Der Begriff beschreibt ausschließlich Unternehmen, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Investieren in bestimmte Vermögenswerte oder in der Finanzierung von Kunden besteht. Die Beurteilung kann Auswirkungen darauf haben, ob bestimmte Erträge und Aufwendungen der operativen, der Investitions- oder der Finanzierungskategorie zuzuordnen sind.

Was sind Management-defined Performance Measures (MPMs)?

Management-defined Performance Measures (MPMs) sind bestimmte Zwischensummen aus Erträgen und Aufwendungen, die ein Unternehmen außerhalb des Abschlusses veröffentlicht, um die Sicht des Managements auf die finanzielle Leistung des Unternehmens zu erläutern.

Erfüllt eine Kennzahl die Definition eines MPM, verlangt IFRS 18 zusätzliche Angaben im Anhang, einschließlich einer Erläuterung der Kennzahl sowie einer Überleitung auf die am unmittelbarsten vergleichbare IFRS-Zwischensumme.

Quellen und weiterführende Informationen

IFRS Foundation: IFRS 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements sowie die dazugehörigen Begleitmaterialien.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Wirtschaftsprüfungs-, Steuer-, Rechnungslegungs- oder sonstige professionelle Beratung dar. Die Anwendung von IFRS 18 hängt von den jeweiligen Umständen des berichtenden Unternehmens ab und erfordert eine Beurteilung des konkreten Einzelfalls.

Häufig gestellte Fragen zu IFRS 18

Ändert IFRS 18 den Ansatz und die Bewertung?

IFRS 18 ändert in erster Linie die Darstellung und Offenlegung von Finanzinformationen. Generell führt er keine neuen Ansatz- oder Bewertungsvorschriften ein, kann sich jedoch darauf auswirken, wo Erträge und Aufwendungen ausgewiesen werden und welche zusätzlichen Informationen offengelegt werden.

Ab wann ist IFRS 18 wirksam?

IFRS 18 ist für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Warum sollten Unternehmen bereits 2026 mit den Vorbereitungen beginnen?

Bei einer frühzeitigen Vorbereitung geht es nicht nur um die Erstellung von Vergleichszahlen. Unternehmen müssen möglicherweise zunächst die Auswirkungen auf Klassifizierungen, Zwischensummen, vom Management definierte Leistungskennzahlen und Offenlegungen bewerten, die erforderlichen Bilanzierungsentscheidungen fällen und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen dokumentieren.

Je nach den Ergebnissen müssen unter Umständen auch Kontenrahmenstrukturen, Konsolidierungs- und Berichterstattungsprozesse, Systeme, Kontrollen und interne Berichtspakete angepasst werden. Ein Beginn im Jahr 2026 lässt ausreichend Zeit, um diese Auswirkungen zu identifizieren, notwendige Änderungen zu implementieren und verlässliche Vergleichsinformationen auf der geforderten Basis zu generieren.

Was ist eine festgelegte Hauptgeschäftstätigkeit?

Dies bezieht sich speziell auf die Investition in bestimmte Arten von Vermögenswerten oder das Anbieten von Finanzierungen für Kunden als Hauptgeschäftstätigkeit. Die Beurteilung kann sich darauf auswirken, ob bestimmte Erträge und Aufwendungen als betriebliche Tätigkeit, Investitions- oder Finanzierungstätigkeit klassifiziert werden.

Was sind vom Management definierte Leistungskennzahlen?

MPMs (Management-defined Performance Measures) sind qualifizierende Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die in der öffentlichen Kommunikation außerhalb des Abschlusses verwendet werden, um die Sichtweise des Managements auf einen Aspekt der finanziellen Leistung des Unternehmens als Ganzes zu vermitteln.

Quellen und weiterführende Literatur:

IFRS Foundation, IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss und zugehörige Begleitmaterialien (IFRS - IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements)


Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine rechtliche, steuerliche, buchhalterische, prüfungstechnische oder sonstige professionelle Beratung dar. Die Anwendung von IFRS 18 hängt von den spezifischen Fakten und Umständen des jeweiligen berichtenden Unternehmens ab. Die Interpretation und praktische Anwendung der relevanten Anforderungen kann sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln. Weitere Veröffentlichungen, FAQs, regulatorische Leitfäden, Branchenpraktiken und Ansichten des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer können zu zusätzlichen oder abweichenden Interpretationen führen.

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